Bearbeitungsstand: 07/2014
Jeder Mensch ist ständig mehr oder weniger starken elektromagnetischen Feldern, Licht und Radioaktivität ausgesetzt. Dieses Kapitel befasst sich mit der durch sie hervorgerufenen Strahlung. Aufgrund unterschiedlicher Ursachen und Wirkungen werden die 3 Strahlungsarten nieder- und hochfrequente elektromagnetische Felder (»Elektrosmog«), Licht und Radioaktivität getrennt voneinander betrachtet. Aufgrund des zunehmenden öffentlichen Interesses und von Befürchtungen innerhalb weiter Teile der Bevölkerung wird dem Thema Mobilfunk - auch dessen technischen Aspekten - besonders breiter Raum eingeräumt. Da konkrete Daten für Gütersloh weitgehend fehlen, werden vor allem allgemeine Informationen geboten.
StrahlungsartenEinen Überblick über die Strahlungsarten gibt die nachfolgende Tabelle. Sie zeigt die Strahlungsarten geordnet nach zunehmender Frequenz und damit Energie. Relevante Strahlung beginnt mit dem sogenannten Bahnstrom mit 16 2/3 Hertz (Hz), der für den Eisenbahnverkehr genutzt wird. Die normale Netzspannung liegt bei 50 Hz. Die weiteren Strahlungsintensitäten und die sie verursachenden Quellen sind der Tabelle zu entnehmen.
Überblick elektromagnetisches Spektrum
Quelle: Landesumweltamt NRW (www.lanuv.nrw.de)
Elektromagnetische StrahlungDie vielfach unter dem Begriff Elektrosmog zusammengefasste elektromagnetische Strahlung umfasst ein weites Strahlungsspektrum und basiert auf einer Vielzahl von Strahlungsquellen. Wichtigstes Differenzierungsmerkmal ist die Frequenz.
Niederfrequente elektrische und magnetische FelderMagnetfelder im Bereich von Hochspannungsfreileitungen ändern sich aufgrund der schwankenden Betriebsströme ständig, aber in einem beschränkten Ausmaß. Die elektrischen Felder sind demgegenüber sehr konstant, da sie direkt mit der betreiberseitig nahezu konstant gehaltenen Spannung verknüpft sind. Die elektrischen und magnetischen Felder bei Hochspannungsfreileitungen fallen räumlich schnell ab. Bereits in einer Entfernung von 50 Meter sind sie fast bis auf Null zurückgegangen. Durch Bahnstromanlagen (insbesondere Bahnstromoberleitungen) erzeugte magnetische Felder sind in hohem Maße zeitlich schwankend (Spitzen z. B. durch das Anfahren der Züge). Die elektrischen Felder sind zeitlich in höherem Maß konstant. Eine Beurteilung niederfrequenter elektromagnetischer Felder kann auf Basis der Anforderungen der 26. Bundes-Immissions-Schutzverordnung (26. BImSchV) erfolgen. Hierbei ist festzustellen, dass die Grenzwerte der Verordnung nach derzeitigem Kenntnisstand von den verursachenden Anlagen in der Regel eingehalten werden (z. B. 100 Mikrotesla [µT] für die magnetische Flussdichte bei 50 Hz). Überschreitungen können bezüglich der elektrischen Feldstärke unter Hochspannungsfreileitungen und unmittelbar an Netzstationen bezüglich der magnetischen Flussdichte, also der Intensität des magnetischen Feldes, auftreten. Bei Neuplanungen werden weitergehende Anforderungen zur Vorsorge berücksichtigt, die eine weitere Verringerung des einwirkenden Feldniveaus zum Ziel haben (Quelle: Internet-Seiten LUA 2002).
Magnetfelder von HaushaltsgerätenBei elektrischen Haushaltsgeräten treten ebenfalls elektromagnetische Felder auf.
Zum Vergleich: der Grenzwert der 26. BImSchV für ortsfeste Niederfrequenz-Anlagen zur Umspannung und Fortleitung von Elektrizität (Leitungen, Kabel, Umspann- und Schaltanlagen) beträgt 100 Mikrotesla bei 50 Hertz-Feldern. Es wird deutlich, dass in der Nähe der Apparate durchaus hohe magnetische Feldstärken auftreten können. Sie nehmen aber schon im Gebrauchsabstand von 30 bis 50 cm stark ab. Körpernah eingesetzte Geräte wie Rasierer oder Föhn werden nur kurz genutzt, so dass die Belastung nur wenige Minuten dauert.
Hochfrequente elektromagnetische FelderHochfrequente elektromagnetische Felder werden beispielsweise in der Mikrowelle zur Erwärmung von Materialien genutzt oder auch von Fernsehsendern oder Mobilfunkstationen gezielt abgestrahlt, um Informationen über große Entfernungen zu übertragen. Im Hochfrequenzbereich werden elektromagnetische Felder gewollt abgestrahlt, im niederfrequenten Bereich sind sie eine störende und ungewollte Nebenwirkung.
Die Firma viridas GmbH vermisst für Sie deutschlandweit elektromagnetische Felder und macht diese in einer besonderen Karte sichtbar - der Feldkarte. Sie können auf diese Art schnell und einfach die Signalstärken in Ihrer näheren Umgebung einschätzen. Für den Hochfrequenzbereich stehen Ihnen kostenfrei Messungen aus bislang über 50 Städten zur Verfügung. Im Jahr 2015 wurde auch die Stadt Gütersloh vermessen. Weitere Informationen und die interaktive Karte finden Sie unter www.feldkarte.de. MobilfunkDas Benutzen von Mobiltelefonen ist in Deutschland bei mehr als 50 Millionen Menschen im privaten und geschäftlichen Bereich ganz selbstverständlich geworden. Die Zahl der Mobilfunksendeanlagen ist in den letzten Jahren ständig angestiegen und wird auch zukünftig noch weiter zunehmen, weil für immer mehr Teilnehmer eine bedarfsgerechte Funkversorgung mit steigenden Ansprüchen an die Leistungsfähigkeit zu gewährleisten ist.
MobilfunkstandorteIn Gütersloh bestehen zurzeit. (Stand: Dez 2014) rund 100 Mobilfunkstandorte, davon 31 mit mehreren Sendeanlagen. Darüber hinaus gibt es 14 geplante weitere Standorte sowie 7 sogenannte Suchkreise (vergleiche Karte M.4.1). Das zur Zeit verwendete GSM-Netz (Global System for Mobile Communication) und das UMTS-Netz werden zuerst parallel betrieben, langfristig soll UMTS das GSM-Netz ablösen. Einige Standorte sind bereits mit LTE erweitert.
MobilfunktechnikZum Übertragen großer Datenmengen, wie im Falle von UMTS, sind Sendebereiche mit kleinen Radien erforderlich. Der Abstand zwischen den Basisstationen ist daher noch geringer als bei den bereits bestehenden Mobilfunknetzen. Die Belastung der Bevölkerung durch Hochfrequenzstrahlung wird sich insgesamt somit weiter erhöhen. Die Frage, ob die Gesundheit davon beeinträchtigt wird, betrifft also einen weiten Bevölkerungskreis. Mobilfunksendeanlagen in Wohngebieten beispielsweise führen zu kontroversen Diskussionen oder werden von der Bevölkerung abgelehnt, während Handys oftmals ganz ohne Bedenken benutzt werden. Die Mobilfunktechnik setzt hochfrequente elektromagnetische Wellen zur drahtlosen Übertragung von Sprache und Daten ein. Diese Funkwellen werden von einer Sendeantenne abgestrahlt, und zwar größtenteils horizontal in einer Hauptstrahlrichtung mit einem Öffnungswinkel von etwa 5 bis 10 Grad. In der unmittelbaren Umgebung unterhalb einer erhöht angebrachten Mobilfunksendeanlage ist die Strahlenexposition sehr gering (Leuchtturmeffekt). Die Wellen breiten sich mit Lichtgeschwindigkeit im Raum aus und ihre Intensität nimmt mit der Entfernung zur Sendeanlage sehr schnell ab (quadratisch). Durch viele Baumaterialien werden Funkwellen stark gedämpft. Mobilfunksendeanlagen senden im Frequenzbereich von 900 Megahertz (D-Netz) bzw. 1.800 Megahertz (E-Netz) beim GSM-Standard sowie im Frequenzbereich von 2.000 Megahertz beim UMTS-Standard.
Strahlungsintensität von SendeanlagenDie unten stehende Tabelle ermöglicht einen Vergleich der Strahlungsintensität verschiedener bestehender Sendeanlagen.
GrenzwerteZunächst wird die höhere Leistung von Rundfunk- und Fernsehsendern gegenüber Mobilfunkanlagen deutlich. Die Leistungsflussdichte der Mobilfunksendeanlagen ist ebenfalls deutlich niedriger. Auffallend ist jedoch auch, dass dieser Wert bei Handys gegenüber den Mobilfunk-Sendeanlagen etwa 2.000-mal höher ist. In Deutschland sind für elektromagnetische Felder seit Anfang 1997 Grenzwerte in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt. Die 26. BImSchV dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Sie dient nicht dem Arbeitsschutz (separate Regelung) und berücksichtigt auch nicht die Wirkung elektromagnetischer Felder auf elektrisch oder elektronisch betriebene Implantate (wie z. B. Herzschrittmacher oder Hörgeräte). Die Grenzwerte basieren auf dem derzeitigen international anerkannten wissenschaftlichen Kenntnisstand. Die Betreiber von Sendeanlagen sind verantwortlich für die Einhaltung der Grenzwerte. Vor Inbetriebnahme einer Sendeanlage wird eine so genannte Standortbescheinigung von der staatlichen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eingeholt. In diesem Zusammenhang wird geprüft, bei welchem Sicherheitsabstand in horizontaler und vertikaler Richtung die Grenzwerte der 26. BImSchV bei maximaler Sendeleistung sicher unterschritten werden. Der Sicherheitsabstand berücksichtigt die Feldstärken aller sich am jeweiligen Standort befindlichen Funksysteme unter Einbeziehung umliegender ortsfester Sendefunkanlagen. Kann der von der RegTP festgelegte Sicherheitsabstand auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht eingehalten werden, so wird die Standortbescheinigung verweigert und der Betrieb der betreffenden ortsfesten Sendefunkanlage untersagt. Der Sicherheitsabstand liegt in horizontaler Richtung bei unter 10 Meter, in vertikaler Richtung (z. B. darunter liegende Wohnung bei auf dem Dach montierter Anlage) sogar nur im Bereich einiger Dezimeter. Typischerweise werden die Grenzwerte in Wohnungen in der Umgebung von Mobilfunksendern um mehrere Größenordnungen unterschritten. So lagen die bei einer Studie des damaligen Bundesamtes für Post und Telekommunikation in Gütersloh 1996/97 gemessenen Werte 1.000 bis 10.000-fach unter den Grenzwerten.
Gesundheitliche und biologische WirkungenHinsichtlich der gesundheitlichen und biologischen Wirkungen von Hochfrequenzstrahlung wird zwischen thermischen Auswirkungen (Erwärmungseffekte) und nicht-thermischen bzw. athermischen Auswirkungen (Effekte, die nicht auf eine Erwärmung zurückzuführen sind) unterschieden.
Thermische EffekteUnter dem thermischen Effekt ist die Erwärmung des Körpers durch eine Absorption der elektromagnetischen Felder zu verstehen. Der Hauptteil der absorbierten Energie wird im menschlichen Körper in Wärme umgewandelt. Hierdurch können Regelmechanismen des Temperaturausgleiches überfordert werden. Lokale Erwärmungen des Körpergewebes können sogar zu Schädigungen bis hin zu Verbrennungen des Gewebes führen. Um biologische Wirkungen im Körper auszulösen, muss dazu ein bestimmter Schwellenwert überschritten werden. Effekte konnten erst oberhalb einer Gewebe- oder Körpertemperaturerhöhung von mehr als 1 Grad Celsius nachgewiesen werden, unterhalb dieser Schwelle waren selbst langfristig keine Wirkungen nachweisbar. Die erforderlichen Sicherheitsabstände gemäß der 26. BImSchV vermindern mögliche Temperaturerhöhungen im Körper bzw. Gewebe so weit, dass die thermischen Auswirkungen von Mobilfunksendeanlagen zu vernachlässigen sind.
Nicht-thermische EffekteSehr kontrovers diskutiert werden dagegen die möglichen nicht-thermischen Auswirkungen der Hochfrequenzstrahlung auf die Gesundheit von Menschen. So wird über spezielle Auswirkungen berichtet, die nicht durch den thermischen Effekt erklärt werden können. Es handelt sich beispielsweise um Migräne und Kopfschmerzen, Schlaf- und Konzentrationsstörungen oder auch allgemeine Befindlichkeitsstörungen, die in einen Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern gebracht werden. Diskutiert werden auch Beeinflussungen von Stoffwechselvorgängen, des Zentralnervensystems und der Gehirnaktivitäten sowie ein möglicher Einfluss auf Krebserkrankungen sowie andere Auswirkungen. Die Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der nicht-thermischen Effekte sind nicht eindeutig, weiterhin sind Auswirkungen der nicht-thermischen Effekte auf die Gesundheit des Menschen nicht erwiesen. Nach überwiegender Meinung der Experten erscheinen bedeutende gesundheitliche Risiken eher als unwahrscheinlich. Es besteht Einigkeit in der Wissenschaft, dass insbesondere für den Bereich der athermischen Auswirkungen von Hochfrequenzstrahlung auf die menschliche Gesundheit weiterer Untersuchungsbedarf besteht. Die Datenlage in diesem Bereich ist noch unklar, so dass athermische Effekte bei der Festsetzung der deutschen Grenzwerte (26. BImSchV) bisher nicht berücksichtigt worden sind, was zum Teil auf energische Kritik stößt. Wenig erforscht sind insbesondere die Langzeitwirkungen, weil sich Mobilfunknetze noch nicht lange genug im Einsatz befinden. Daher können nur eingeschränkt Aussagen über derartige Wirkungen auf den Menschen getroffen werden, weil diese sich erst nach längerer Zeit zeigen. Laut der INTERPHONE-Studie, einer breit angelegten Studie der WHO, konnte kein erhöhtes Risiko für Hirntumore oder Tumore des Hörnervs durch Handynutzung nachgewiesen werden. Mit den 2010 und 2011 veröffentlichten Ergebnissen konnten jedoch nicht alle Fragen hinsichtlich der Langzeitnutzung von Mobilfunkgeräten geklärt werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz rät daher weiterhin, die Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten. Weitere Informationen sowie einen LInk zur INTERPHONE-Studie finden Sie unter BfS 2018. Beim Benutzen von Handys können elektronische Körperhilfen (z. B. Herzschrittmacher, Hörgeräte) gestört werden. Eine Störung solcher Geräte in der Nähe von Basisstationen ist praktisch ausgeschlossen, da die für eine Störung erforderlichen Leistungsdichten hier normalerweise bei weitem nicht erreicht werden. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass so genannte elektrosensible Personen elektromagnetische Felder bei niedrigen Feldstärken stärker wahrnehmen als andere Personen. Schätzungen der WHO nennen einen Prozentsatz von 2 bis 5 Prozent elektrosensibler Menschen. Kinder stellen aufgrund ihres körperlichen Entwicklungsprozesses eine besonders empfindliche Gruppe dar. Bis heute liegen allerdings auch für diese Bevölkerungsgruppe keine eindeutigen Untersuchungsergebnisse hinsichtlich gesundheitlicher Auswirkungen vor. Es ist aber davon auszugehen, dass Kinder empfindlicher auf Einwirkungen reagieren als Erwachsene, weil sie ein schwächeres Immunsystem aufweisen, weil sie im Vergleich zu Erwachsenen auf Grund der andersartigen Größenverhältnisse mehr Energie aus hochfrequenten elektromagnetischen Feldern absorbieren können und weil bei ihnen bis etwa zum 12. Lebensjahr noch Veränderungen in der Struktur der Hirnaktivität eintreten.
Internationale GrenzwerteInternational existiert eine Vielzahl von Grenzwerten. Alle niedriger als die Empfehlungen der ICNIRP (Internationale Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung) liegenden Grenzwerte sind jedoch nicht von gesicherten wissenschaftlichen Daten abgeleitet, sondern aus grundsätzlichen Erwägungen hinsichtlich einer ausreichenden Berücksichtigung des vorbeugenden Gesundheitsschutzes etabliert worden. Um der unsicheren Erkenntnislage über die nicht-thermischen Wirkungen Rechnung zu tragen, haben unter anderem die Schweiz und Italien Vorsorgegrenzwerte erlassen. Die Schweizer Grenzwerte beispielsweise entsprechen grundsätzlich den deutschen, da sich beide Länder auf die Empfehlungen der ICNIRP/WHO beziehen, allerdings wurden in der Schweiz zusätzlich Orte mit empfindlicher Nutzung definiert, für die die Grenzwerte weiter herabgesetzt worden sind (Vorsorgewert). Für Deutschland ist eine entsprechende Rechtsgrundlage nicht vorhanden. Die Schweizer Vorsorgewerte unterschreiten die deutschen Grenzwerte um das 10-fache bei der elektrischen Feldstärke und um das 100-fache bei der Leistungsflussdichte.
Möglichkeiten zur Belastungsminderung durch elektromagnetische FelderEffektive Schutzmöglichkeiten vor dem Einfluss von nieder- und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern bestehen insbesondere durch den Nutzer selbst.
HandysBei der Auswahl von Handys kann auf niedrige SAR-Werte (möglichst weniger als 0,2 Watt pro Kilogramm) geachtet werden. Der SAR-Wert ist ein Maß für die Energiemenge, die vom bestrahlten Körpergewebe beim Telefonieren durchschnittlich aufgenommen wird. Unter der Internetadresse www.handywerte.de ist eine Liste des unabhängigen Kölner Nova-Institutes mit vielen in Deutschland gängigen Handys angegeben. Weitere Tipps zur Handynutzung sind:
MobilfunksendeanlagenDie Strahlung von Mobilfunkstationen wird durch die Gebäudehülle (Wände, Fenster, Dach) vermindert. In nicht speziell abgeschirmten Gebäuden ist mit einer geringeren Leistungsflussdichte zu rechnen als im Freien (Faktor 2 bis 4 beim D-Netz, Faktor 4 bis 8 beim E-Netz und bei UMTS). Durch die Auswahl geeigneter Materialien können weitere Abschirmeffekte erzielt werden. In Frage kommen hier unter anderem Wärmeschutzverglasung, Abschirmgardinen und -jalousien, spezielle Gipskartonplatten, Abschirmtapeten und -putze. Eine Abschirmung ist nur dann sinnvoll, wenn sich eine Mobilfunksendeanlage in unmittelbarer Hausnähe befindet und die Belastung durch eine Messung überprüft worden ist. Werden allerdings in abgeschirmten Räumen Handys genutzt, müssen diese dann zwangsläufig mit erhöhter Leistung senden.
Schnurlose TelefoneDie Basisstationen so genannter DECT-Schnurlostelefone können Strahlenbelastungen in Wohnungen verursachen. Sie sollten deshalb nicht im Kinder- oder Schlafzimmer und mindestens 2 Meter von Daueraufenthaltsorten entfernt stehen.
HaushaltBezüglich möglicher Schutzmaßnahmen vor elektromagnetischen Feldern im Haushalt sei hier nur auf einige Beispiele hingewiesen:
LichtLicht ist die einzige sichtbare Strahlungsart und löst zahlreiche mittel- und unmittelbare Wirkungen auf Mensch und Umwelt aus. Trotzdem werden Lichteinwirkungen im deutschen Umweltschutz bislang nicht übergreifend erfasst. Datenerhebungen erfolgen im allgemeinen einzelfallbezogen unter Durchführung von Messungen und Begutachtungen. Sie werden zumeist durch Beschwerden gegen konkrete gewerbliche Beleuchtungsanlagen (z. B. einzelne ortsfeste Leuchten oder Himmelsstrahler [Sky-Beamer], die der Werbung dienen, aber auch Gesamtbeleuchtungen etwa von Tankstellen) oder im Rahmen von Planungssituationen ausgelöst. Es geht zumeist um erhebliche Belästigungswirkungen des Lichts. Die Erhebungen beziehen sich auf Lichtimmissionen während der natürlichen Dunkelstunden oder auch auf Einwirkungen bei Tage, verursacht durch Licht-/Schatteneffekte bei Windkraftanlagen (Schattenschlag, Diskoeffekt) oder durch Sonnenlichtreflexionen an baulichen Anlagen. Die Beurteilung dieser Effekte erfolgt anhand der jahres- und tagesbezogenen Beschattungsdauer an möglichen Einwirkungsorten.
LichtimmissionenDie Beurteilung von Lichtimmissionen erfolgt in der Regel durch Anwendung der Lichtrichtlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI). Für die Erhebungen werden die Kriterien Raumaufhellung und Blendung zugrunde gelegt. Die diesbezüglichen grundlegenden Beurteilungsgrößen sind die Beleuchtungsstärke am Immissionsort und die Leuchtdichte von Lichtquellen in Verbindung mit deren Raumwinkel und deren Umgebungsleuchtdichte. Zu berücksichtigen sind die farblichen Eigenschaften (besondere Auffälligkeit) und gegebenenfalls zeitliche Änderungen der Lichtabstrahlung. Die zulässigen Immissionen sind abhängig von der Gebietsnutzung und der Tageszeit. So ist z. B. entsprechend den Anforderungen der Lichtrichtlinie an einem Immissionsort in einem allgemeinen Wohngebiet zur Nachtzeit eine anlagenverursachte Raumaufhellung von 1 Lux erlaubt.
BeleuchtungsstärkewerteDie zulässigen Immissionen werden oftmals überschritten, so dass Minderungsmaßnahmen an den verursachenden Lichtquellen durchgeführt werden müssen (Internet-Auskunft LUA 2002).
* bezogen auf Raumaufhellung, abhängig von Gebietsnutzung und Tageszeit
Wirkungen auf TiereNeben den Einwirkungen auf Menschen werden in jüngerer Zeit verstärkt Wirkungen auf Tiere diskutiert. So werden Insekten von den senkrechten Lichtbündeln der Sky-Beamer angezogen. Zudem können die Himmelsstrahler zur Verwirrung und Ablenkung von Zugvögeln führen. Da vorwiegend Diskotheken diese Anlagen zu Werbezwecken nutzen, wird zur Zeit in zahlreichen Städten — so auch in Gütersloh — an einer freiwilligen Vereinbarung mit deren Betreibern gearbeitet, um einen Verzicht auf die Sky-Beamer zumindest während der Zugzeiten zu erreichen. Aber auch die »normale« Straßenbeleuchtung oder Beleuchtungen von Gebäuden etc. wirken auf das Verhalten von Tieren ein. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass wirklich nur das zu beleuchtende Objekt angestrahlt wird (keine seitliche Abstrahlung, maximal bis 20 Grad unter die Horizontale). Lange Zeit galten bei Straßenbeleuchtungen Natriumdampf-Niederdrucklampen als besonders insektenfreundlich, da diese nur im Gelben leuchten und besonders wenige Insekten anlocken. Mittlerweile ist die LED-Technologie ebenso gut entwickelt. Der Einfluss warmweißer LED auf die Tierwelt ist deutlich geringer als der der Natriumdampf-Niederdrucklampen und sie sparen zudem Energie. Die genannten Maßnahmen würden auch die allgemeine »Umweltverschmutzung durch Licht« verringern, die sich beispielsweise auch auf die Möglichkeit der Himmelsbeobachtung auswirkt.
Gesundheitliche Aspekte des LichtsLicht nimmt aber auch in vielfältiger Weise Einfluss auf den Hormonhaushalt und den Stoffwechsel. Kunstlicht, wie es z. B. handelsübliche Leuchtstoffröhren abgeben, kann den Hormonhaushalt durcheinanderbringen. Zudem sind Einflüsse auf die Konzentrationsfähigkeit, Kopfschmerzen, Augenbrennen sowie eine Reihe weiterer gesundheitlicher Auswirkungen in der Diskussion. Daher ist natürliches Tageslicht für das menschliche Wohlempfinden von großer Bedeutung. In Räumen sollte für eine ausreichende Tageslichtnutzung gesorgt werden.
RadioaktivitätAls hochenergetischer Strahlungsart mit spezifischen Wirkungen kommt der Radioaktivität besondere Bedeutung zu. Radioaktivität geht von sogenannten Radionukliden aus. Dabei handelt es sich um instabile Atomkerne, die unter Aussendung von Strahlung in andere Kerne zerfallen. Die Strahlung wird differenziert in Alpha-, Beta- und Gammastrahlung. In der genannten Reihenfolge nimmt Energiereichtum und Durchdringungsvermögen zu.
Natürliche StrahlenquellenEs gibt mehrere natürliche Strahlenquellen, die für eine natürliche Grundbelastung sorgen. Dazu gehören:
Zusammen sorgen die natürlichen Strahlenquellen in Deutschland für eine mittlere effektive Dosis für die Bevölkerung von etwa 2,4 mSv (Millisievert; Internet-Auskunft LUA 2002). In Gütersloh wird an der Station Hollen die sogenannte GAMMA-Ortsdosisleistung (ODL als Tagesmittelwert und als 2-Stunden-Mittelwert) gemessen. Die Grafik zeigt, dass die Belastung nur gering schwankt. Weitere Erläuterungen dazu finden sich direkt auf dieser Seite des Bundesumweltministeriums. Künstliche StrahlenquellenDer Hauptteil der künstlichen Strahlenexposition ist auf die medizinische Anwendung, insbesondere auf die Verwendung von Röntgenstrahlen und von radioaktiven Stoffen zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken zurückzuführen. Die Strahlenexposition aus diesen Quellen liegt im Durchschnitt pro Jahr und Person in der gleichen Größenordnung wie die gesamte natürliche Strahlenexposition. Dabei ist jedoch vor allem zu berücksichtigen, dass mit dem Röntgen in der Regel ein hoher Nutzen für den jeweils Betroffenen verbunden ist. Häufig ist das Röntgen aus diagnostischen Zwecken unverzichtbar. Sind jedoch andere Verfahren, die nicht auf Röntgenstrahlen zurückgreifen, z. B. Ultraschall, anwendbar, sollten diese angewendet werden. Das Risiko durch Röntgenstrahlen Schäden davon zu tragen, wird häufig überschätzt. So beträgt die Wahrscheinlichkeit der Todesursache durch Krebs 25 Prozent, Rauchen 7,2 Prozent, Alkohol 4,8 Prozent und Verkehr 1,1 Prozent. Demgegenüber liegt das hypothetische Risiko durch die Röntgendiagnostik zu sterben nur bei 0,3 Prozent, während es durch die natürliche Strahlenexposition 0,9 Prozent erreicht (Internet-Auskunft Bundesamt für Strahlenschutz 2002). Im Vergleich zu vorwiegend medizinischen Anwendungen ist die Exposition aus anderen Quellen, wie kerntechnischen Anlagen und Kohlekraftwerken, noch geringer. Noch weiter zurück tritt die Bedeutung von Anlagen, bei denen als Begleiterscheinung ionisierende Strahlung auftritt (z. B. Fernseh-Bildröhre).
Folgen des Reaktorunfalls von TschernobylDurch den Reaktorunfall von Tschernobyl 1986 wurde die Folgedosis kurzzeitig auch in Deutschland für die Bevölkerung erhöht. Sie lag 1987 bei 0,2 Millisievert (< 1/10 der natürlichen Grundbelastung, siehe oben), 1988 schon nur noch bei 0,05 Millisievert (< 1/40 der natürlichen Grundbelastung) und ist heute auf unter 0,015 Millisievert gesunken (Internet-Auskunft Bundesamt für Strahlenschutz 2002). Zur Überwachung und Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen im Bedarfsfall wurde in der Folge des Tschernobyl-Unfalls das integrierte Mess- und Informations-System zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) ins Leben gerufen. Es liefert mit Hilfe von bundesweit über 2.000 Messstellen, zahlreichen Messlabors sowie mobilen Messfahrzeugen permanent Daten zur radioaktiven Belastung. Dazu werden auch Proben von Lebensmitteln, Trinkwasser, Futtermitteln, Böden und sonstige Umweltproben untersucht. Vom LUA NRW wurden beispielsweise 1999 im Rahmen von IMIS über 400 Proben untersucht.
Radioaktive Belastung von LebensmittelnSpätestens seit 1990 sind die Belastungen beispielsweise von Caesium-137 in Nahrungsmitteln auf Werte im Bereich der messtechnischen Nachweisgrenze (0,1 Bq/l bzw. 0,4 Bq/kg; Bq = Bequerel: Maß für die Zerfallsaktivität) zurückgegangen, nachdem sie nach Tschernobyl z. B. bei Milch, Blattgemüse und Rindfleisch auf etwa 100- bis 1.000-fach höhere Werte angestiegen waren. Ausnahmen sind Wildpilze und Haarwild. Hier lagen die Werte 1999 noch bei 1 bis 170 Bq/kg für Wildfleisch und 0,5 bis 240 Bq/kg für Wildpilze.
Umfassende Informationen zum Thema Strahlung finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz und der Seite des LANUV NRW.
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Stadt Gütersloh, Fachbereich Umweltschutz; Letzte Änderung: 03.12.2018